Technische Hilfeleistung
Die technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen ist gesetzliche Pflichtaufgabe der Feuerwehr. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Einsatzschwerpunkt in Richtung technischer Hilfeleistung verschoben. Der Einsatzbereich ist vielfältig und umfasst beispielsweise die patientengerechte Rettung eingeklemmter Personen, Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen, Bergung verunfallter Fahrzeuge, Tierrettung, Beseitigung und Vermeidung von Sturmschäden, Hilfeleistung bei Überschwemmungen und im Katastrophenfall,Gefahrguteinsätze, Bahnunfälle, Amtshilfe für die Polizei und Unterstützung des Rettungsdienstes. Autobahn, Staats- und Bundesstraßen und die Bahnstrecke München-Salzburg sowie die Tiroler Achen und der Chiemsee zählen zu unseren Einsatzschwerpunkten.
|
 |